AGB

ALLGEMEINES

1. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und der PROGRESS getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

2. Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die PROGRESS behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

PLAKATSTELLENKATEGORIEN

3. Die nach PWÖ bewerteten Plakattafeln werden auf Basis ihrer Leistungswerte in die Kategorien: Standard, Select, Top, Star, Star Plus und Superstar eingeteilt. Jede Kategorie wird zu einem unterschiedlichen Preis angeboten. Die Auftragsbestätigung hat die in den einzelnen Qualitätskategorien gebuchte Stückzahl der Plakate zu enthalten.

HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN

4. Die PROGRESS gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung laut Plakatkalender. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden die PROGRESS von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der PROGRESS von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. PROGRESS wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die PROGRESS. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

BETRIEBSDAUER

5. Die PROGRESS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet die PROGRESS keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

UMSETZEN VON PLAKATEN

6. Es ist der PROGRESS gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte innerhalb der Kategorien Standard, Select und Top, zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Plakate muss zumindest in der gleichen oder einer höherwertigeren Kategorie erfolgen. In den Kategorien Star, Star Plus und Superstar, ist eine Versetzung nur aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkung der Sichtbarkeit, etc. statthaft.

ERSATZPLAKATE

7. Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind der PROGRESS vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt die PROGRESS keine Verantwortung.

LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER

8. Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu dem im aktuellen Plakatkalender der PROGRESS genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen des Plakatkalenders angeliefert werden. Die PROGRESS garantiert, dass jedes gebuchte Plakat mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der PROGRESS bzw. durch von ihr Beauftragte.

FARBVERÄNDERUNGEN

9. Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN

10. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die PROGRESS ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates der PROGRESS unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen oder die PROGRESS das Plakat dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage die Plakatierung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, das Plakat nicht zu affichieren. Bei einem solchen Rücktritt der PROGRESS ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Klebebeginn zum Storno gemäß Pkt. 27 mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzplakates entsprechend den Terminen im Plakatkalender gemäß Pkt. 14 bleibt unberührt.

BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN

11. Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN

12. Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der PROGRESS oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall - außer bei Beschlagnahme von Plakaten - der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

KONKURRENZAUSSCHLUSS

13. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

PLAKATLIEFERUNG

14. Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15% des Auftragsvolumens) hat entsprechend den Terminen des Plakatkalenders frei Haus, verzollt, plan und bei größeren Mengen auf Paletten an die Logistik der PROGRESS zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.

WAHLEN UND VOLKSBEFRAGUNG

15. Die PROGRESS behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.

AUSSERORDENTLICHE KOSTEN

16. Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.

WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN

17. Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

KOLLEKTIVPLAKATE

18. Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden.

PLAKATFORMATE

19. Für Plakate ab dem 16/1 Bg.-Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 Bg. 84 x 59,5cm, 2/1 Bg. 119 x 84cm, 4/1 Bg. 168 x 119cm, 8/1 Bg. 238 x 168cm, 16/1 Bg. 238 x 336cm, 24/1 Bg. 238 x 504cm, 48/1 Bg. 238 x 1.008cm. Sonderformate nach Vereinbarung.

ZUSCHLÄGE FÜR SONDERFORMATE

20. Für Plakate ab 8/1 Bg., deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.

PAPIERQUALITÄT

21. Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115 g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten verrechnet.

NICHT VERWENDETE PLAKATE

22. Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum der PROGRESS über.

ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES

23. Die PROGRESS ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Qualitätskategorie lt. PWÖ zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

DATENSCHUTZ

24. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der PROGRESS werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

TARIFE

25. Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die PROGRESS direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

26. Die PROGRESS behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der PROGRESS das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der PROGRESS den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Der PROGRESS steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

STORNOBEDINGUNGEN PLAKAT

27. Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor Klebebeginn, der durch den Österreichischen Plakatkalender definiert ist, gebührenfrei storniert werden. Die Berechnung der Wochenfrist erfolgt tageweise dh. fällt der Klebebeginn an einen Freitag so endet die gebührenfreie Stornomöglichkeit am Donnerstag um 24:00. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 10. und der 8. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 10%, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Klebebeginn eine Stornogebühr von 20%, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 40%, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100%, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei der PROGRESS. Die Stornierung kann per Post, Fax oder EMail mitgeteilt werden. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Klebebeginn gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 h ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40%, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100% in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen.

STORNOFRISTEN CITY LIGHT UND ROLLING BOARD

28. Gleichlautend wie Pkt 27 mit dem Unterschied, dass Klebebeginn nicht gemäß Plakatkalender definiert wird sondern mit dem Starttag gemäß Auftragsbestätigung.

VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES

29. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

ERFÜLLUNGSORT

30. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der PROGRESS.

BESONDERHEITEN CITY LIGHT

31. Das Plakatmaß beträgt 118,5 x 175 cm (in einem Stück, Hochformat). Die uneingeschränkte Sichtbarkeit beträgt 115 x 171 cm (Hochformat). Die Anlieferung muss flach auf Palette (nicht gefaltet) in einem Stück erfolgen. Die Standardpapierqualität für City Light-Plakate ist gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, lichtdurchlässig mit einer Grammatur von mindestens 120g/m2 bis maximal 140g/m2. Es können auch Filmfolien (Großdias), wenn sie der angegebenen Größe entsprechen, verwendet werden. Die Anlieferung erfolgt 14 Tage vor Aushangbeginn. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt jeweils am Donnerstag. City Light wird in Netzen gebucht. Eine Selektion bzw. Buchung nach, wie unter Pkt. 3 angegebenen Plakatstellenkategorien, ist nicht möglich.

BESONDERHEITEN ROLLING BOARD

32. Das Rolling Board (kurz RLB genannt) ist ein verglaster und hinterleuchteter Werbeträger, der mit einer Wechseltechnik ausgestattet ist, die eine Mehrfachbelegung ermöglicht. Für RLB gelten die Geschäftsbedingungen der PROGRESS mit den nachstehenden Besonderheiten. 33. Die Plakatgestaltung und Plakatproduktion: Das Sujet ist im Format 3.140 x 2.310 mm anzulegen. Die Schriften und die wichtigsten Elemente des Sujets sind in der uneingeschränkten Sichtfläche von 3.000 x 2.160 mm zu platzieren, da in einem Rahmen von 70 mm das Sujet teilweise durch ein verlaufendes Passepartout abgedeckt ist. Die Standardpapierqualität für ein RLB-Plakat wird durch die PROGRESS mit 170-200g/m2 vorgegeben. Die für den Druck verwendeten Materialien (Papier, Farbe) müssen den gesetzlichen österreichischen Bestimmungen entsprechen. 34. 1-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 3.170 x 2.340 mm geschnitten anzuliefern. 2-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 2.340 x 1.605 mm geschnitten anzuliefern. Bei der Anlieferung der Plakate ist darauf zu achten, dass diese auf den Paletten flach liegen und die Vorderseiten der Plakate nach unten schauen, dass die Plakate je Hälfte geordnet und gleich ausgerichtet sind, und dass die linken Hälften der Plakate auf den rechten liegen. Als Einlage zwischen den rechten und linken Teilen der Plakate ist Karton, zwischen den Paletten sind Holzplatten zu verwenden. Anlieferungstermin: 13 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn. 35. Das RLB wird in Netzen gebucht. Eine Selektion bzw. Buchung nach den unter Punkt 3 angegebenen Plakatstellenkategorien ist nicht möglich. 36. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt je nach Netz Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag.

BESONDERHEITEN DAUERWERBUNG UND TRANSPORT MEDIA

37. Als Trägermaterial für Ihre Werbung sind nur ablösbare und deckende, zertifizierte Folien von 3M zugelassen. Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Hinweistafeln mit offiziellen Verkehrszeichen ist nicht gestattet. 38. Gewährleistung: Mängelanzeigen, insbesondere bezüglich des Abhandenkommens des Werbeschildes hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bis zum Eingang der schriftlichen Anzeige sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte sind auch insoweit ausgeschlossen, als sie auf einer saisonbedingten oder vorübergehenden Beeinträchtigung der Werbemaßnahme durch Umbauten oder vergleichbaren Maßnahmen Dritter beruhen. 39. Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers. 40. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind ausnahmslos durch Beauftragte der PROGRESS durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch die PROGRESS vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber. 41. Betriebsaufgabe/–änderung: Aufgabe oder Übertragung des Betriebes führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Mieters. 42. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, selbst für die rechtzeitige Entfernung der Folie zuständig. Für nicht rechtzeitig entfernte Folien wird die Miete anteilsmäßig verrechnet. 43. Bei Verkehrsmittelwerbung werden Linienwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt, aus technisch-organisatorischen Gründen der Verkehrsmittelbetreiber kann jedoch keine Garantie für den ständigen Einsatz der Fahrzeuge auf den gewünschten Linien übernommen werden. 44. Für die Verkehrsmittelwerbung gilt ein Ausfallsatz von 10%.

STORNOFRISTEN TRANSPORT MEDIA

45. Diesbezüglich verweisen wir auf den Pkt. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROGRESS Außenwerbung Ges.m.b.H. 46. Verträge, die auf ein Jahr oder länger abgeschlossen werden, verlängern sich automatisch nach Ablauf um ein weiteres Jahr wenn nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird. 47. Um eventuelle Schäden, etc. ausbessern zu können muss vom Kunden eine zweite Garnitur an Folien zur Verfügung gestellt werden.

BESONDERHEITEN DIGITAL MEDIA

48. Die Ausstrahlung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis von 9:16 (Porträtformat). Der Starttag kann an jedem Tag erfolgen. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen sie der Preisliste bzw. dem der Auftragsbestätigung beigelegten Datenblatt.

BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN

49. Für den Bereich Sonderwerbeformen gelten gesonderte / ergänzende Geschäftsbedingungen. Aus organisatorischen Gründen behält sich die PROGRESS das Recht vor, Sujetmontagen und –demontagen bis zu 2 Tage vor oder nach dem Stichtag ohne Mietpreisreduktion durchzuführen. Demontierte Sujets werden, sofern es keinen schriftlichen Auftrag zur Aufbewahrung gibt, automatisch nach Ende der Laufzeit entsorgt.

DATENSCHUTZ

50. Erhebung des Werbeaufwandes: PROGRESS ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Qualitätskategorie laut PWÖ zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und PROGRESS kundenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc. zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.). Verwendung von Bild- und Datenmaterial: PROGRESS erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke mitverwendet werden. Die Geschäftsbedingungen der PROGRESS Außenwerbung Ges.m.b.H. entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. 22 Stand: Dezember 2014