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Erhebung des Werbeaufwandes: PROGRESS ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Qualitätskategorie laut PWÖ zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und PROGRESS kundenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc. zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.). Verwendung von Bild- und Datenmaterial: PROGRESS erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke mitverwendet werden. Die Geschäftsbedingungen der PROGRESS Außenwerbung Ges.m.b.H. entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.